(ip/pp) Bei Banken kann es leicht zu einem Interessenkonflikt wegen Doppelfinanzierung in Immobilienangelegenheiten kommen - dazu hat sich das Oberlandesgericht München jetzt geäußert. So überschritt eine Bank ihre Rolle als Kreditgeberin bei einem kreditfinanzierten Erwerb einer Immobilie, die sie zuvor von sich aus dem Käufer angeboten hatte. Verstärkend kam im konkreten Fall noch hinzu, dass die Verwertung der Immobilie im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren von der Zustimmung der Bank als Kreditgeberin des Verkäufers abhing.

In diesem Fall haftete die Bank bei "Doppelfinanzierung" dem neuen Kreditnehmer auch infolge Verschuldens bei Vertragsabschluss unter dem Gesichtspunkt eines weiteren schwerwiegenden Interessenkonflikts: sie hatte ihn über ein ihr vorliegendes Verkehrswertgutachten nicht aufklärt, obwohl der vom Gutachter ermittelte Wert der Immobilie nicht nur den von ihr selbst ermittelten und dem Käufer mitgeteilten Wert um rund 100 % unterschritt, sondern auch erheblich unter dem von ihr festgesetzten Mindestverkaufspreis lag.

 

OLG München, Az.: 5 U 5578/06