Unternehmen, die Bauleistungen wie Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Abriss von Gebäuden erbringen sind Bauunternehmen.

Fachunternehmen

Sind Unternehmen auf bestimmte Sektoren spezialisiert spricht man von Fachunternehmen. Diese Unternehmen sind in verschiedenen Branchenverbänden wie z. B. dem deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches organisiert. Diese Branchenverbände können Unternehmen zertifizieren, wenn diese bestimmte Kriterien wie zum Beispiel qualifiziertes Personal und geeignete technische Ausrüstung erfüllen.

Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer erbringt in der Regel alle Bauleistungen, Planungsleistungen gehören aber nicht dazu. Ein Schlüsselfertigbau ist eine typische Leistung eines Generalunternehmers. Der Generalunternehmervertrag ist eine Form des Bauvertrages. Die Vergütung wird oft pauschaliert. Der Generalunternehmer ist einziger Vertragspartner des Bauherrn. Er erbringt einen Teil der Bauleistungen. Es ist ihm aber in der Regel erlaubt, einzelne Bauleistungen von Sub- oder Nachunternehmern erbringen zu lassen. Nur Alleinunternehmer müssen alle Leistungen selbst erbringen. Der Vorteil der Bauherren beim Generalunternehmervertrag ist, dass er keine Koordinierung der einzelnen Gewerke vornehmen muss. Auch bei Mängeln kann sich der Bauherr direkt an den Generalunternehmer wenden. Die Generalunternehmervergabe kann den Bauherrn teurer kommen als wenn er alle Gewerke einzeln vergibt. Dies muss aber für jedes Projekt gesondert geprüft werden

Totalunternehmer

Ein Totalunternehmer erbringt sowohl Planungsleistungen als auch die Bauleistungen für ein Gebäude. Die Ausführungsplanung (Werksplanung) ist immer zu erbringen. Entwurfs- und Genehmigungsplanung können ebenfalls vom Totalunternehmer übernommen werden. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Planung und den Bau.

Generalübernehmer / Totalübernehmer

Generalübernehmer übernehmen zusätzlich noch alle Finanzierungsleistungen. Er erbringt in der Regel keine eigenen Bauleistungen sondern erteilt Aufträge an Subunternehmer. Große Baufirmen, Immobiliengesellschaften und Managementfirmen können Generalübernehmer sein. Der Auftraggeber bleibt aber der Bauherr. Im Falle von Gewährleistungsfällen muss er sich nur an den Generalübernehmer wenden, da er nur mit diesem einen Vertrag für den Bau des Gebäudes hat.

Subunternehmer / Nachunternehmer

Besonders in der Baubranche kommen Subunternehmer zum Einsatz. Die Gründe sind die speziellen Kenntnisse der Subunternehmer, Kostengründe oder auch die Überlastung des Hauptauftragnehmers. Der Auftraggeber muss aber dem Einsatz von Subunternehmern zustimmen. Der Hauptunternehmer haftet für die Arbeiten des Subunternehmers. Das heißt zum Beispiel, dass der Auftraggeber die Beseitigung von Mängeln direkt vom Hauptunternehmer verlangen kann. Dieser muss sich dann an den Subunternehmer wenden.