Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)

Termin aufgehoben ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
38518 Gifhorn

Amtsgericht Gifhorn:
5 K 23/24
Versteigerungstermin:
18.09.2026, 09:00 Uhr
Wohn- und Geschäftshaus ZVG

Wohn- und Geschäftshaus

Zwangsversteigerung in
38518 Gifhorn

Amtsgericht Gifhorn:
5 K 12/25
Versteigerungstermin:
25.09.2026, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ZVG

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Zwangsversteigerung in
29379 Wittingen - Knesebeck

Amtsgericht Gifhorn:
5 K 23/23
Versteigerungstermin:
02.10.2026, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus mit Carport und Wintergarten ZVG

Einfamilienhaus mit Carport und Wintergarten

Zwangsversteigerung in
38531 Rötgesbüttel

Amtsgericht Gifhorn:
5 K 16/25
Versteigerungstermin:
15.10.2026, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf folgendes Konto: Niedersächsische Landeshauptkasse, SWIFT-BIC: NOLADE2H, IBAN DE80 2505 0000 0106 0239 22

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht