Amtsgericht Wolfsburg
zur digitalen Gerichtstafel (4)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)
Einfamilienhaus mit Garage
Zwangsversteigerung in
38465 Brome
4-Zimmerwohnung und Stellplatz
Zwangsversteigerung in
38442 Wolfsburg - Fallersleben-Sülfeld
4-Zimmer-Wohnung
Zwangsversteigerung in
38442 Wolfsburg-Fallerselben
Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Zwangsversteigerung in
38468 Ehra-Lessien
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
- Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
- Die Überweisung der Bietungssicherheit in Höhe von 10 % vom Verkehrswert sollte spätestens 1 Woche vor dem Versteigerungstermin veranlasst werden, damit im Termin der entsprechende Nachweis vorliegt!
Bankverbindung zur Überweisung der Sicherheitsleistung: Niedersächsische Landeshauptkasse, Nord/LB, IBAN: DE83 2505 0000 0106 0236 74, SWIFT-BIC: NOLADE2H
Bitte im Verwendungszweck das vollständige Aktenzeichen bzw. die Geschäfts-Nr. sowie die Bemerkung "Bietungssicherheit" angeben.
Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.