Zwangsversteigerung unbebautes Grundstück und arrondierendes Grundstück
Fliederweg 2A, 37079 Göttingen
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 01.12.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 75 K 20/25
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 01.12.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 75 K 20/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 1. Dezember 2026 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Göttingen, Saal/Raum B 011, Berliner Straße 8; Eingang Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen öffentlich versteigert werden:
Verkehrswerte:
BV-Nr. 5: 3.550,-- EUR
BV-Nr. 6: 20.500,-- EUR
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 01.12.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 75 K 20/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 30.01.26
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Grundstück
- Verfügbarkeit
- eigengenutzt
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein unbebautes, nicht erschlossenes Grundstück (Flurstück 24/28) sowie ein arrondierendes Grundstück (nicht bebaut, nicht erschlossen).
Besichtigung:
Das Objekt wurde im Rahmen zweier Ortstermine jeweils nur eingeschränkt von außen besichtigt. Das Objekt konnte teils nicht betreten werden; die Bewertung stützt sich daher wesentlich auf Unterlagen, frühere Erhebungen und die äußere Inaugenscheinnahme beider Grundstücke.
Grundstück
Das wesentlich werthaltigere Versteigerungsobjekt ist das unbebaute Flurstück 24/28 mit 514 m², das als Garten genutzt wird. Es handelt sich um ein rechteckig zugeschnittenes, ebenes Hinterliegergrundstück. Eine innere Besichtigung war nicht möglich. Das Grundstück ist nach den Feststellungen unbebaut und ohne eigene Ver- und Entsorgungsanschlüsse; eine Erschließung wäre grundsätzlich über das vorgelagerte Nachbarflurstück denkbar. Planungsrechtlich liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, die Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Entwicklungszustand wurde als nicht erschlossenes geordnetes Rohbauland eingeordnet. Wertrelevant ist die eingetragene Abstandsflächenbaulast zugunsten des vorgelagerten Wohnhausgrundstücks. Ferner ist das Grundstück laut schriftlicher Auskunft als Altlastenverdachtsfläche geführt. Die aktuelle Nutzung erfolgt als Gartenfläche; Außenanlagen sind nur in Form einer Einfriedung erwähnt.
Weiter mit zu versteigern ist das Flurstück 24/31 mit 48 m². Dieses unbebaute, fast rechteckige, sehr schmale Grundstück mit Übertiefe stellt ein arrondierendes Grundstück dar. Es ist wegeseitig erschlossen, jedoch ohne eigene Anschlüsse an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigung. Nach den Feststellungen wird es tatsächlich als befestigte Zuwegung zu einer auf dem Nachbargrundstück befindlichen Garage genutzt. Die Fläche ist eben, baureifes Land und beitragsfrei; ein Bebauungsplan besteht auch hier nicht, so dass ebenfalls § 34 BauGB maßgeblich ist. Baulasten, Denkmalschutz oder Altlastenverdacht wurden für dieses Flurstück nicht festgestellt.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Flurstück 24/28 unbebaut und als Garten eigengenutzt; das Flurstück 24/31 war unbebaut und wurde als befestigte Zuwegung zur Garage des benachbarten Wohngebäudegrundstücks genutzt.
Sonstiges
Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.
Lage
Die Objekte liegen in Göttingen mit ca. 134.000 Einwohnern im Landkreis Göttingen, Bundesland Niedersachsen.
Die Grundstücke befinden sich in Ortsrandlage in einem durch wohnbauliche Nutzungen geprägten Bereich mit überwiegend aufgelockerter, eingeschossiger Bebauung. Die Wohnlage wird als gut beschrieben. Beeinträchtigungen bestehen nur geringfügig durch Straßenverkehr; störende Betriebe oder sonstige störende Gebäude wurden nicht festgestellt. Das kleinere Flurstück liegt an einer teils verkehrsberuhigt ausgebauten Anliegerstraße mit mäßigem Verkehr.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Ärzte und eine Bushaltestelle befinden sich jeweils in unmittelbarer Nähe. Der Bahnhof Göttingen ist rund 4 km entfernt, Bundesstraßen und Autobahnanschluss sind in kurzer Entfernung erreichbar.
Beide Grundstücke sind eben. Das Flurstück 24/28 ist rechteckig zugeschnitten und als Hinterlandgrundstück nicht erschlossen. Das Flurstück 24/31 ist fast rechteckig, sehr schmal und übertief; es ist wegeseitig erschlossen und dient funktional der Zuwegung. Für beide Flächen besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan; die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.


